Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dialog Travel GmbH

Stand 11.02.2025

 

Veranstalter der im Katalog, in den Prospekten und auf der Website www.dialog-travel.de veröffentlichten Reisen im Sinne des Reiserechtes ist (sofern nicht anders angegeben) die:
 

Dialog Travel GmbH

Cheruskerring 21, 48147 Münster

Telefon: 0251 / 4839-0

E-Mail: info@dialog-travel.de

Internet: www.dialog-travel.de

(im folgenden Dialog Travel genannt)
 

Handelsregister:

Amtsgericht Münster HRB 21998

Geschäftsführung: David Rönker

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß

§ 27a Umsatzsteuergesetz: [folgt]

 

Bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag der §§ 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bitte lesen Sie vor der Anmeldung unsere Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen an. Bei Flügen und Bahnreisen gelten zusätzlich auch die Beförderungsbedingungen der Beförderungsunternehmen. Bitte lesen Sie unbedingt auch die weiteren allgemeinen Informationen unseres Kataloges auf den Seiten 146 bis 148 und/oder auf unserer Website unter www.dialog-travel.de

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

 

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Dialog Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erbitten wir schriftlich durch Rücksendung des Anmeldescheins (auch als Telefax oder als Scan per E-Mail). Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen wird.

 

Des Weiteren kann die Anmeldung auf elektronischem Wege über das Anfrageformular https://www.dialog-travel.de erfolgen. Hierzu muss auf der vorgenannten Website die entsprechende Reise ausgewählt werden. Das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages kommt zustande, wenn der Kunde seine Daten unter der vorgenannten Website eingibt. Das Angebot des Kunden wird seitens des Veranstalters nicht gespeichert und ist nach Klicken auf die Schaltfläche „Senden“ nicht mehr zugänglich. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Nachdem der Kunde die Schaltfläche „Senden“ aktiviert hat, wird dem Kunden die Übermittlung der Buchungsanfrage angezeigt. Diese Übermittlung stellt noch keine Annahme der Buchung dar.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Dialog Travel zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich schriftlich in Form einer Reisebestätigung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Dialog Travel dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen bzw. zusenden. Bei Reisen geschlossener Gruppen kann die Buchungsbestätigung namens des Veranstalters an den Auftraggeber oder den Gruppenverantwortlichen erfolgen.

 

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Dialog Travel vor, an das der Veranstalter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt.

 

1.4. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise verwendet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich nur an jene Dritte weitergegeben, die an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Die personenbezogenen Daten werden hierbei nur im Rahmen eines hierfür notwendigen Mindestmaßes übermittelt. Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen. Er hat das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Hierzu wendet er sich bitte an Dialog Travel.

 

Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während der jeweiligen Reise aufgenommen werden, dürfen vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken verwendet werden.

 

Des Weiteren hat der Kunde das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden die Daten gelöscht.

 

2. BEZAHLUNG

 

2.1 Mit der Anmeldebestätigung und der Übermittlung des Sicherungsscheines nach § 651r Abs. 4 BGB wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Mit Zugang des Sicherungsscheines ist Dialog Travel berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig.

 

2.2. Bei Buchungen, die weniger als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig.

 

2.3. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung durch den Kunden. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt ca. 8 bis 10 Tage vor Reisebeginn, soweit die vollständige Zahlung des Reisepreises bei Dialog Travel eingegangen ist. Dialog Travel behält sich vor, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt gem. Ziff. 6 der Reisebedingungen gewertet. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

3. HYGIENEKONZEPTE | LEISTUNGEN | LEISTUNGSÄNDERUNGEN

 

3.1. Auch in herausfordernden Zeiten von Epidemie, Pandemie etc. will Dialog Travel seinen Reiseteilnehmern unbeschwerte und sichere Reisen ermöglichen. Deshalb ist das Erfüllen der Vorgaben der jeweils der aktuellen Situation angepassten Sicherheits- und Hygienekonzepte des Veranstalters Voraussetzung für Reiseantritt und

 

Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Ggf. angeforderte Selbstauskünfte sind nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Bei der Vorlage eventuell geforderter Nachweise (z. B. Urkunden, Atteste und Testergebnisse) gilt dies sinngemäß.

 

3.2. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Dialog Travel bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss bei sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

3.3. Ausflüge, die als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“ oder „fakultativ“ beschrieben werden, sind gesondert zu bezahlen und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Bei Romreisen kann die Papstaudienz nicht garantiert werden, da Dialog Travel darauf keinen Einfluss hat.

 

3.4. Alle Flugreisen erfolgen in der Regel mit Linienflügen der IATA-Fluggesellschaften. Der Kunde hat das Recht zur kostenfreien Stornierung, sollte eine Fluggesellschaft zu den von der Europäischen Kommission als unzuverlässig eingestuften Gesellschaften gehören und in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt sein. Die Liste kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen oder im Internet aufgerufen werden (https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en). Dialog Travel verpflichtet sich zur Nennung der bei den jeweiligen Reisen eingesetzten bzw. vorgesehenen Fluggesellschaften und zur unverzüglichen Mitteilung einer Änderung der nach Ausschreibung ausgewählten Fluggesellschaften.

 

3.5. Manchmal lassen sich Änderungen der Leistungen und der geplanten Abläufe faktisch nicht vermeiden, z. B. ausgelöst durch Flugplanänderungen, Wettereinflüsse, staatliche Maßnahmen oder erforderliche Anpassungen von Sicherheits- und Hygienekonzepten. Dialog Travel behält sich dadurch ausgelöste Änderungen, z. B. Wechsel der Fluggesellschaft, der Flugzeiten, der Routenführung und der Programmreihenfolge, Austausch von Teilen des Programms etc., in angemessenem Umfang vor, wird sich aber stets bemühen, die Abweichungen möglichst gering zu halten und Sie frühzeitig zu unterrichten. Bei erheblichen Änderungen bleiben Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche selbstverständlich unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben Ihre Rechte und Ansprüche insoweit ebenfalls unberührt.

 

4. MINDESTBETEILIGUNG

 

Die Mindestbeteiligung beträgt bei allen Reisen 25 Teilnehmer mit Ausnahme bei den Reisen, bei denen eine andere Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich erwähnt ist.

 

5. PREISÄNDERUNGEN

 

5.1. Dialog Travel behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

 

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder der Änderung für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

 

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Dialog Travel den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

 

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

 

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.1.a) kann Dialog Travel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

 

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Dialog Travel vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

 

- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von Dialog Travel anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden Erhöhungsbetrag kann Dialog Travel vom Kunden verlangen.

 

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

 

5.4. Dialog Travel ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1.a) und b) genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Dialog Travel führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Dialog Travel zu erstatten. Dialog Travel darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Dialog Travel tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Dialog Travel hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

 

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

 

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Dialog Travel gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Dialog Travel gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Dialog Travel den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 

6. UMBUCHUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

 

6.1. Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Dialog Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

 

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende Dialog Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Dialog Travel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit sie angemessen und ihnen tatsächlich entstanden sind. Dialog Travel hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

 

6.2. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen nur in Textform erfolgen und ist gegenüber Dialog Travel zu erklären.

 

6.3. Tritt der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Dialog Travel für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Hierfür gelten, soweit nicht anders vereinbart, folgende Pauschalen:

 

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;

ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%;

ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%;

ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%;

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%;

ab dem 6. Tag bis 24 Std. vor Reiseantritt 85%

 

des Reisepreises.

 

bei weniger als 24 Std.: 90 % des Reisepreises

 

Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Rücktrittsversicherung Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt

 

Bei besonders gekennzeichneten Reisen tritt Dialog Travel lediglich als Vermittler für andere Veranstalter auf. In diesen Fällen gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter.

 

6.4. Dialog Travel ist verpflichtet, auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.

 

6.5 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

7. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN BEI UNVERMEIDBAREN AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN ODER NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

 

7.1 Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, ist der Reisende vor Reisebeginn zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

7.2. Dialog Travel kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

 

1. für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens

 

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen

 

b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

 

c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

 

2. Dialog Travel ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Dialog Travel vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

 

7.3 Tritt Dialog Travel vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und wird darauf bereits gezahlte Beträge unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt, zurückerstatten.

 

8. REISEVERSICHERUNGEN

 

8.1. In allen im Katalog aufgeführten Reisen ins Ausland hat Dialog Travel eine Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe nach den Bedingungen der Ergo Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, sofern in den Leistungen eindeutig dargestellt.

 

8.2. Eine Reiserücktritts-Versicherung (Versicherung zur Erstattung von Stornokosten bei Nichtantritt der Reise) und eine Reiseabbruch-Versicherung (Versicherung, die den Wert nicht in Anspruch genommener Leistungen erstattet, wenn die Reise abgebrochen wird) sind nicht im Reisepreis enthalten, es sei denn, dass sie im Leistungspaket der jeweiligen Reise mit aufgeführt sind. Dialog Travel empfiehlt jedem Reiseteilnehmer dringend, eine Reiserücktritts-Versicherung sowie eine Reiseabbruch-Versicherung abzuschließen. Bei Buchung von zwei nicht verwandten Personen für eine gemeinschaftliche Reise sollte eine gemeinsame Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden. Für den Fall des Versicherungseintritts würde die Versicherung auch die Stornokosten des Reisepartners übernehmen nach den Bedingungen der Versicherung. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde die Formulare zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung der Ergo Reiseversicherung.

 

9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER

 

9.1. Dialog Travel kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Dialog Travel nachhaltig stört oder wenn sich der Reiseteilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Dialog Travel, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; Dialog Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die von Dialog Travel eingesetzten Reiseleiter sowie die Mitarbeiter der örtlichen Agenturen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von Dialog Travel in diesen Fällen wahrzunehmen.

 

9.2. Dialog Travel kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zurücktreten:

 

a) Voraussetzung ist, dass in der Ausschreibung und/oder Prospekt die Mindesteilnehmerzahl angegeben ist. Ferner ist Voraussetzung, dass dem Kunden die Mindesteilnehmerzahl in der Reisebestätigung angegeben wird, oder auf die Angaben im Prospekt und/oder der Reiseausschreibung hingewiesen wird.

 

Insoweit ist Dialog Travel verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Ein Rücktritt später als drei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

 

b) Im Falle des Rücktritts kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Dialog Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von Dialog Travel dieser gegenüber geltend zu machen.

 

c) Nimmt der Reiseteilnehmer nicht an einer Ersatzreise teil, werden von ihm an Dialog Travel geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

 

9.3. Das nach früherer Rechtslage gegebene Kündigungsrecht beider Seiten wegen höherer Gewalt ist entfallen. Nach Reiseantritt kann nur noch vom Kunden bei (gleichzeitigem) Vorliegen eines Mangels nach § 651 BGB gekündigt werden. Die Rechtsfolgen und Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels oder einer Kündigung wegen Mangels in Fällen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus § 651 k Abs. 4 und 5 und § 651 n Abs. 1 Nr. 3 BGB.

 

10. ABHILFEVERLANGEN/MÄNGELANZEIGE/FRISTSETZUNG ZUR KÜNDIGUNG

 

Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Reise ist der Kunde berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, dem Dialog Travel Reiseleiter vor Ort oder Dialog Travel am Firmensitz etwaig aufgetretene Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651i BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag gem. § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

 

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

 

11.1. In Bezug auf die Haftung aus dem Vertrag haftet Dialog Travel im Rahmen der reisevertraglichen Vorschriften unbegrenzt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

11.2. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dialog Travel aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betreffen oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, die Haftung von Dialog Travel auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Bis 4.100,00 € Schaden haftet Dialog Travel unbegrenzt.

 

11.3 Dialog Travel ist zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Dialog Travel zieht die direkte Korrespondenz mit dem Kunden vor.

 

Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck muss unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in diesen Allgemeinen Reisebedingungen erwähnten) enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei der Flugbeförderung z. B. als „lost report“ bezeichnet). Der Kunde hat darauf zu achten, dass er ggf. ein solche Dokument erhält und dieses sorgfältig aufbewahrt.

 

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

 

12.1. Die Information über solche behördlichen Bestimmungen durch Dialog Travel bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden. Bei anderen Staatsbürgerschaften bittet Dialog Travel um Mitteilung, damit der Kunde vor Vertragsschluss informiert werden kann.

 

12.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser behördlichen Bestimmungen besteht. Dialog Travel wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

 

12.3. Der Kunde/Reisende sollte sich über Impf- und Infektionsschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

13. VERJÄHRUNG

 

Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten vertraglichen Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gem. § 651j BGB in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

GERICHTSSTAND

 

Der Reisende kann Dialog Travel nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

16. GÜLTIGKEIT DER ANGABEN IN DER AUSSCHREIBUNG

 

Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen, und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Auch bei freien Kapazitäten muss Dialog Travel keinen Vertrag mit von ihr als fehlerhaft oder überholt erkannten Inhalten abschließen.

 

17. SONSTIGES

 

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 a ff. BGB (soweit Dialog Travel als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

 

DATENSCHUTZ

 

Am Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr gelegen. Die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt daher stets im Einklang mit den Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:

- Vertragsanbahnung und -abschluss

- Reise- bzw. Leistungsdurchführung

- Vertragsabwicklung

- Kundenbetreuung

- Werbung für eigene Angebote per Post / per Mail

 

Der Verwendung zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz, zur Verarbeitung Ihrer Daten und Ihren weiteren Datenschutzrechten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen:

https://www.dialog-travel.de/datenschutz

 

FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Dialog-Medien Verwaltungsgesellschaft mbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Dialog-Medien Verwaltungsgesellschaft mbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

 

WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302

 

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Dialog-Medien Verwaltungsgesellschaft mbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51 , 22453 Hamburg Telefon: +49-40-244 288-0, Telefax: +49-40-244 288-99, E-Mail: service@tourvers.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Dialog-Medien Verwaltungsgesellschaft mbH verweigert werden.