Wichtige Informationen für Reisende unserer Vertriebspartner

Nachfolgend haben wir einige wesentliche Informationen für Kunden zusammengestellt, welche sich für Reisen unserer Vertriebspartner interessieren oder bereits eine solche Reise gebucht haben.

Buchungsmöglichkeiten

Alle Reisen von Dialog Travel werden exklusiv über unsere Vertriebspartern angeboten, eine Direktbuchung bei Dialog Travel ist leider nicht möglich. Unter der Rubrik "Reisen" haben wir für ausgewählte Partner deren Reiseangebote zusammengetragen und informieren zudem über die Buchungsmöglichkeiten.

Reisebedingungen (AGB)

Auch für Reisen gibt es selbstverständlich das berühmte "Kleingedruckte". Nachfolgend finden Sie die Reisebedingungen für alle von Dialog Travel veranstalteten Reisen. Informieren Sie sich bitte vor Buchung über die wesentlichen Regelungen, beispielsweise über Stornokosten für den Fall, dass Sie eine geplante Reise nicht antreten können.

Zur Absicherung der Risiken empfehlen wir allen Reisenden den Abschluß einer umfassenden Reiseversicherung - am besten als Paket mit Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.

 

Hier finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen.

Einreisebestimmungen

Damit Reisen unbeschwert verlaufen, ist eine rechtzeitige Prüfung der EInreise- und Gesundheitsbestimmungen unabdingbar. Im Rahmen des Buchungsprozesses informieren wir Sie daher über die zum Buchungs-zeitpunkt gültigen Bestimmungen.

 

Sofern Sie sich bereits vorab informieren möchten, empfehlen wir die Informationsseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen:

Insolvenzabsicherung und Formblatt

Bei allen von Dialog Travel über seine Partner angebotenen Reisen handelt es sich - soweit nicht anders angegeben - um Pauschalreisen im Sinne des deutschen Reiserechts. Diese Organisationsform gibt Ihnen als Endkunde die größtmögliche Sicherheit vor und während einer Reise. Alle wesentlichen Informationen zu Ihren  Rechten und Pflichten sowie insbesondere zur Insolvenzversicherung für von Ihnen geleistete Zahlungen finden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB.